Jugendgerichtshilfe

Ansprechpartnerin:
Astrid Thürnau
Eifelring 28
53879 Euskirchen
Mobil: 0175 - 99 39 152
Kontakt

Leitung Fachgruppe Jugendsozialarbeit/Betreuung
Evelyn Drach
Eifelring 28
53879 Euskirchen
Mobil: 0170 - 7956522
Kontakt

Aufgaben und Ziele

Die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen berät, betreut und unterstützt Jugendliche von 14 - 18 Jahren und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Grundlage bildet Jugendgerichtsgesetz. Die JGH kann Aufgaben an freie Träger delegieren.

Zielgruppe der Jugendgerichtshilfe der AWO sind straffällige Jugendliche und Heranwachsende aus dem Kreisgebiet Euskirchen, die durch das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, unentgeltlich Sozialdienst in staatlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen zu leisten.

Durch wöchentliche Kurztreffen sowie häufigen Telefon- und E-Mail-Kontakt findet ein regelmäßiger Austausch mit den Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen statt.

Die Jugendgerichtshilfe der AWO organisiert und überwacht die Durchführung der Weisungen und Auflagen, welche von der Staatsanwaltschaft angeregt und dem Gericht beschlossen worden sind und teilt dorthin die Erfüllung bzw. Nichterfüllung mit.

Ziel ist, dass die Jugendlichen/jungen Volljährigen ihre Arbeitsauflagen zuverlässig innerhalb der gesetzten Frist ableisten. Deshalb soll der Einsatz auch möglichst zeitnah erfolgen, damit der Bezug zur Straftat gegeben ist. Weiterhin soll der Einsatz möglichst ortsnah erfolgen, um lange Anreisewege und damit unnötige Barrieren zu vermeiden.

Das bedeutet, dass die Jugendgerichtshilfe tätig wird, sobald die zuständige Justizbehörde Sozialstunden angeordnet hat. Außerdem muss eine ausreichende Anzahl an Einsatzstellen vorhanden sein, was nur durch sorgfältige Kontaktpflege und fortlaufende Akquise neuer Stellen zu gewährleisten ist.

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